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   BGH, 04.12.1967 - II ZR 151/65   

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https://dejure.org/1967,612
BGH, 04.12.1967 - II ZR 151/65 (https://dejure.org/1967,612)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1967 - II ZR 151/65 (https://dejure.org/1967,612)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1967 - II ZR 151/65 (https://dejure.org/1967,612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsnehmers - Anwalt des Versicherers - Weigerung der Vollmachterteilung - Obliegenheitsverletzung - Haftung - Verpflichtung eines Versicherungsnehmers zur Vollmachterteilung für einen Anwalt zugunsten des Versicherers bei Führung eines Rechtsstreits - Folgen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7 II Abs. 5, § 10 Nr. 5
    Rechte des Versicherers bei Verweigerung der Vollmachterteilung zu Gunsten des beauftragten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1968, 162
  • AnwBl 1968, 181
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1966 - II ZR 12/65

    Prozeßvertretung bei Ablehnung der Gewährung von Versicherungsschutz durch den

    Auszug aus BGH, 04.12.1967 - II ZR 151/65
    Das ist richtig; der Senat hat den Ausführungen des Berufungsgerichts insoweit nichts hinzuzufügen (vgl. zu der inhaltsgleichen Klausel des § 5 Nr. 4 AHB: BGH VersR 1967, 27; zustimmend zum Berufungsurteil auch Stiefel/Wussow, Kraftfahrversicherung 6. Aufl. Anm. 48 zu § 7 AKB und Prölss, VVG 16. Aufl. Anm. 3 zu § 5 AHB).

    In diesem Fall ist nicht darüber zu befinden, ob in der Pflichtversicherung auch die Obliegenheit des Versicherungsnehmers aus § 7 II Nr. 5 AKB entfällt, wenn der Versicherer seine Leistung vorbehaltlos ablehnt, wie der Senat für den Bereich der allgemeinen Haftpflichtversicherung bereits entschieden hat (BGH VersR 1967, 27).

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 04.12.1967 - II ZR 151/65
    Diese Bestimmung gibt dem Versicherer eine umfassende Außenvollmacht für die Schadenregelung, die ebenso wie die ihr im Innenverhältnis zugrundeliegende Geschäftsführungsbefugnis im Interesse des Geschädigten auch dann bestehen bleibt, wenn der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer von seiner Leistungspflicht frei ist (BGHZ 24, 308, 317 ff) [BGH 27.05.1957 - II ZR 132/56] .
  • BGH, 28.11.1957 - II ZR 325/56

    Anwendbarkeit der Rückgriffsbestimmung des § 158f Versicherungsvertragsgesetz (

    Auszug aus BGH, 04.12.1967 - II ZR 151/65
    Soweit auf Grund dieser Vorschriften gewisse Rechtswirkungen des Versicherungsvertrags im Verhältnis zum geschädigten Dritten als fortbestehend behandelt werden, auch wenn der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer von seiner Verpflichtung frei ist, geschieht dies ausschließlich zum Schutz des Geschädigten und nicht, um die Rechtsstellung der einen oder der anderen Partei des Versicherungsverhältnisses zu verbessern (BGHZ 26, 133, 140) [BGH 28.11.1957 - II ZR 325/56] .
  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 105/90

    Beschränkung der Prozeßvollmacht

    Der Versicherer hat aufgrund des § 10 Abs. 5 AKB im Außenverhältnis die Berechtigung, seinerseits namens und in Vollmacht des Versicherungsnehmers dem Anwalt Prozeßvollmacht zu erteilen (vgl. BGH Urteile vom 4. Dezember 1967 - II ZR 151/65 = VersR 1968, 162, 163 und vom 30. April 1981 - IVa ZR 129/80 = VersR 1981, 948, 949; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 20. Aufl., Kap. 13 Rdn. 6; Prölls/Martin, VVG, 24. Aufl., § 5 AHB Anm. 5 f.).
  • OLG Oldenburg, 20.04.2004 - 3 W 5/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ungewöhnliche und gefährliche

    Der Ausschlusstatbestand ist demnach nicht erfüllt, wenn als Folge von Auskofferungsarbeiten ohne sichtbare Veränderung eine lediglich messbare Verformung des Bodens eintritt, die durch die Störung der bodenmechanischen Verhältnisse zum Reißen des Mauerwerks oder zum Abrutschen von Teilen desselben führt (vgl. Späte, a.a.O. unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, VersR 1968, 162).
  • OLG Bremen, 12.02.1991 - 3 U 122/90

    Rüge des Mangels der Prozessvollmacht; Haftung des Ehegatten für den vom

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